Fünftelregelung: So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei außerordentlichen Einkünften
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 July 2026
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, informiert über die ermäßigte Besteuerung von sogenannten zusammengeballten Einkünften bei Arbeitnehmern sowie bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen.
Als zusammengeballte Einkünfte bezeichnet das deutsche Steuerrecht den Zufluss von einmaligen, außerordentlichen Einnahmen in einem einzigen Kalenderjahr. Dies sind meist Zahlungen, die eigentlich für mehrere Jahre gedacht sind, aber in einer Summe ausgezahlt werden bzw. anfallen.
Typische Beispiele für Arbeitnehmer sind:
• Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
• Jubiläumszuwendungen
• Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit
Typische Beispiele für Gewerbetreibende und Selbstständige sind:
• Veräußerungsgewinne (zum Beispiel beim Verkauf eines Unternehmens, einer Praxis oder Kanzlei)
Die steuerliche Bedeutung der sogenannten „Fünftelregelung“