ARAG, stimmt das?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 4 July 2025ARAG Experten mit freizügigen Fragen und nackten Tatsachen
In den eigenen Wänden darf man so viel nackte Haut zeigen, wie man möchte
Ja, stimmt. In den eigenen vier Wänden darf man die Hüllen, wann immer man mag, fallen lassen. Das gilt auch für das Sonnenbaden auf dem Balkon. Gehört zur Immobilie auch ein Garten, darf man die Sonne auch hier hüllenlos genießen oder sogar nackt seine Gartenarbeit verrichten. Die ARAG Experten weisen einschränkend allerdings darauf hin, dass sich kein Nachbar berechtigt gestört fühlen darf. Wer sich so freizügig zeigt, darf sich andersherum nicht beschweren, wenn er Blicke auf sich zieht. Aber auch hier wird unterschieden, ob die Nachbarn mal einen Seitenblick wagen oder gezielt durch das Fenster einer Wohnung schauen, um etwas mehr nackte Haut zu erspähen. Letzterem kann mit einer Unterlassungsklage begegnet werden (Oberlandesgericht München, Az.: 32 Wx 65/05).