ARAG Verbrauchertipps
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 21 May 2019Arbeitspause / Mietnebenkosten / Alkohol
Früher nach Hause statt Arbeitspause?
Nach Auskunft der ARAG Experten ist es Arbeitsnehmern nicht erlaubt, ihre Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. Laut § 4 Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit am Stück einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, darf weitere 15 Minuten Pause machen. Wer mag, darf die Pause auf jeweils 15 Minuten über den Arbeitstag aufteilen. Aber die Pausenzeit darf nicht ausfallen, um dafür früher nach Hause zu gehen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber, die nicht auf die Einhaltung der Pausen achten, eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich unter Umständen sogar strafbar machen.
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