Drohung des Arbeitnehmers mit Gewalt - fristlose Kündigung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 February 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen?
Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber selbst, gegenüber Vorgesetzten oder auch Kollegen, ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.