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5 Gründe, warum E Commerce & Instagram perfekt zusammen passen

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Instagram entwickelt sich immer mehr zum Wunschkind von E-Commerce und Online Marketing. Richtig genutzt hat die Foto-App großes Potential neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu erhöhen. 5 Gründe, warum man Instagram unbedingt mehr Beachtung schenken sollte.

#1 Der Jetzt Kaufen-Button!

Im November 2016 stellte die Facebook-Tochter das vielleicht interessanteste Feature für Online-Händler vor.

Der Jetzt-Kaufen-Button ermöglicht es, einen Verkaufs-Link unter dem Post zu platzieren. So können Instagram-Followern das Produkt direkt aus der App heraus kaufen. Für Shopbetreiber, besonders im Mode und Lifestyle-Bereich, kann der Kauf-Button also sehr lukrativ sein. Denn: Instagram wird von den meisten Nutzern täglich genutzt, um Inspirationen zu sammeln oder sich schöne Bilder von Influencern anzusehen.
Entdeckt ein Kunde nun ein Produkt, was gut präsentiert wird und ihn begeistert, kann es oft zu Spontankäufen kommen. Besonders mit der neuen Funktion, die es ermöglicht bis zu 10 Bilder mit einem Karussell-Post zu veröffentlichen, ist der Kauf-Button ein wahres Geschenk für den Onlinehandel.

#2 Instagram Stories!

Black Friday und Cyber Monday: Fünf Irrtümer zum Online-Einkauf

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Angefangen mit dem Black Friday am 23.11. bis hin zum Cyber Monday am 26.11. - zur Vorweihnachtszeit locken Spezialaktionen und Sonderrabatte wieder zahlreiche Verbraucher zum Geschenke-Kauf im Internet. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn sich das vermeintliche Schnäppchen als Reinfall entpuppt? Dürfen rabattierte Waren überhaupt zurückgegeben werden? Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht beim Online-Shopping, entlarvt die fünf hartnäckigsten Rechts-Mythen zum Online-Shopping.

Mythos 1: Online-Schnäppchen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen

mytaxi startet in Neapel

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mytaxi startet in Neapel
Kooperation mit SSC Neapel und Stürmer Simone Verdi: mytaxi jetzt auch in Neapel

Hamburg, 8. November 2018 - mytaxi, europäischer Marktführer für den Bereich Taxi-E-Hailing, geht heute in Italiens drittgrößter Stadt an den Start. Mit 200 Fahrern und einer 50 Prozent Rabatt-Kampagne in Kooperation mit dem SSC Neapel und dessen Stürmer Simone Verdi rollt mytaxi seinen Service in der Küstenstadt aus. Neben Neapel ist mytaxi auch in Rom, Mailand, Turin und insgesamt 100 weiteren europäischen Städten verfügbar.

Die Zukunft liegt manchmal im Kleinen

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Die Zukunft liegt manchmal im Kleinen

Die Zukunft liegt manchmal im Kleinen

Unter der Überschrift "Zukunft der Kleinen Fächer sichern" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 05.11.2018 eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Insbesondere die "Kleinen Fächer" bringen die Vielfalt in die deutsche Hochschullandschaft. Sie tragen wertvolle Antworten zu etlichen großen Fragen unserer Gesellschaft bei und erhalten unser kulturelles Erbe. So in etwa hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, die Bedeutung der "Kleinen Fächer" umschrieben.

Dabei versteht man unter "Kleinen Fächern" Studienangebote an deutschen Hochschulen, die nur an einzelnen Hochschulen angeboten werden und auch nur von wenigen Professuren getragen werden. Ein Beispiel hierfür ist aus dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften das Wissen über seltene oder alte Sprachen, Dialekte und Kulturen wie beispielsweise Friesisch oder Sorbisch.

Informatik-Kurs der Heinrich-Mann-Gesamtschule besucht Controlware in Dietzenbach

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Informatik-Kurs der Heinrich-Mann-Gesamtschule besucht Controlware in Dietzenbach
Der Informatik-Kurs der Heinrich-Mann-Gesamtschule besuchte Controlware in Dietzenbach.

Dietzenbach, 6. November 2018 - Controlware, renommierter deutscher Systemintegrator und Managed Service Provider, begrüßte am 1. November 2018 den Informatik-Kurs der Dietzenbacher Heinrich-Mann-Gesamtschule zum Schnuppertag am Unternehmenssitz in Dietzenbach. Die Schüler hatten die Gelegenheit, sich über die Funktionsweise innovativer IT-Netze zu informieren, und erhielten Einblicke in die Arbeitsweise eines Systemintegrators.

Der diesjährige Schnuppertag markierte nach 2017 bereits den zweiten Besuch der Heinrich-Mann-Gesamtschule am Controlware Hauptsitz. Um den Schülern einen aufschlussreichen Blick in die IT-Welt zu ermöglichen, präsentierte das Controlware Team ein abwechslungsreiches Programm, das von der Einführung in Netzwerkgrundlagen wie Routing & Switching oder TCP & UDP bis zum interaktiven Netzwerkspiel reichte.

GfG informiert: Ein Bodengutachten sorgt für Sicherheit beim Grundstücksverkauf

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Wer ein Grundstück zu den bestmöglichen Konditionen verkaufen möchte, ist gut beraten, ein Bodengutachten erstellen zu lassen. In diesem Gutachten wird dokumentiert, welche Beschaffenheit der Baugrund hat. Das wiederum bietet Sicherheit für den potenziellen Käufer des Grundstücks; denn dieser weiß genau, worauf er sich einlässt und ob das Grundstück überhaupt für seine beabsichtigten Zwecke geeignet ist. Und auch für den Verkäufer lohnt sich die Erstellung des Gutachtens. Auf diese Weise kann das Baugrundstück zum Höchstpreis und vor allem zeitnah an den gewillten Interessenten verkauft werden.

In dem Bodengutachten wird unter anderem dargelegt, welche Beschaffenheit der Boden hat und wie die geologischen Verhältnisse sind. Das wiederrum sind wichtige Kriterien im Hinblick auf das Gießen des Fundaments. Denn auf der Grundlage des Gutachtens kann die geeignete Betonmischung verwendet werden. Außerdem werden in einem solchen Bericht Lage und Tiefe des Grundwassers festgehalten und auch die Zusammensetzung der einzelnen Bodenschichten wird ermittelt. Basierend hierauf können sichere Aussagen zur Standsicherheit des Untergrundes getroffen werden. Da alle relevanten Fakten bereits vor dem Kauf vorliegen, werden ungeplante Baunebenkosten verhinert.

BGH: Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie

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 Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie

Verbraucher dürfen über die wesentlichen Merkmale eines Produktes nicht getäuscht werden. Nach Rechtsprechung des BGH ist auch die Zuordnung zu einer Produktkategorie ein wesentliches Merkmal.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht u.a. vor, dass Verbraucher nicht über die wesentlichen Merkmale eines Produktes oder einer Dienstleistung getäuscht werden dürfen. Zu diesen wesentlichen Merkmalen zählen beispielsweise Verfügbarkeit, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung oder Beschaffenheit, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware gehören, wenn sie sich dadurch von anderen Kategorien unterscheidet (Az.: I ZR 157/16).

Schnell und kompakt: Metabo präsentiert neuen Akku-Schlagschrauber

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 Metabo präsentiert neuen Akku-Schlagschrauber
Der neue Schlagschrauber SSD 18 LTX 200 BL von Metabo. Foto: Metabo

Dem neuen Akku-Schlagschrauber SSD 18 LTX 200 BL von Metabo macht in Sachen Effizienz so schnell keiner etwas vor: Im Vergleich zum Vorgänger schafft das kleine Kraftpaket bis zu 34 Prozent mehr Schrauben mit einer Akkuladung. Mit einem 18 Volt 4.0-Ah-LiHD-Akkupack sind das rund 525 Schrauben 5x60 in eine mitteldichte Holzfaserplatte - und das bei einer Baulänge von nur 129 Millimetern. Möglich macht das der besonders leistungsfähige bürstenlose Motor. Damit ist der SSD 18 LTX 200 BL einer der kleinsten und schnellsten Schlagschrauber seiner Klasse.

BGH: Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie

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 Irreführung durch falsche Angaben zur Produktkategorie

Verbraucher dürfen über die wesentlichen Merkmale eines Produktes nicht getäuscht werden. Nach Rechtsprechung des BGH ist auch die Zuordnung zu einer Produktkategorie ein wesentliches Merkmal.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht u.a. vor, dass Verbraucher nicht über die wesentlichen Merkmale eines Produktes oder einer Dienstleistung getäuscht werden dürfen. Zu diesen wesentlichen Merkmalen zählen beispielsweise Verfügbarkeit, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung oder Beschaffenheit, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Juni 2018 entschieden, dass auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware gehören, wenn sie sich dadurch von anderen Kategorien unterscheidet (Az.: I ZR 157/16).

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