Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 June 2019Verletzung im Schwimmbad: Haftet der Betreiber?
(Bildquelle: ERGO Group)
Der Betreiber eines öffentlichen Schwimmbades muss seine Besucher nicht darauf hinweisen, dass es gefährlich sein kann, ohne ausreichende Sicht zu schwimmen und zu tauchen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht Coburg entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Ein Mann war längere Zeit durch das "Spaßbecken" eines öffentlichen Schwimmbades getaucht. Beim Auftauchen stieß er sich den Kopf am Rand einer Wasserrutsche. Er zog sich dabei eine Platzwunde zu. Daraufhin verklagte er die Betreiberin des Schwimmbades auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe. Sie wies die Forderung von sich: Er sei selbst schuld, weil er ohne die erforderliche Sicht auf mögliche Hindernisse am oder im Wasser getaucht sei.
Das Urteil