Stolperfalle Firmenfeier - die Sache mit dem Unfallschutz
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 20 February 2019ARAG Experten über den Unterschied von Betriebsfest und Privatvergnügen
Bald ist es wieder soweit: Fasching, Fastnacht, Karneval! Doch wer mit Kollegen feiert, ist nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es gibt konkrete Voraussetzungen, wann eine Firmenfeier rechtlich auch als solche eingestuft wird. Und es gibt zahlreiche Ausnahmen, die den Unfallschutz außer Kraft setzen, obwohl es sich offiziell um ein Betriebsfest handelt. Die ARAG Experten klären auf.