TÜV Rheinland:
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 August 2018Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch für Start-ups Pflicht
Fachkundige Beratung durch externe Experten / Pflichten des Arbeitgebers / Gefährdungsbeurteilung für maßgeschneiderten Arbeits- und Gesundheitsschutz
Köln, 2. August 2018. Über 500.000 Existenzgründungen zählte die Förderbank KfW im Jahr 2017. Für die Gründer ist das eine aufregende Zeit: Es gilt, den Markt zu analysieren, das eigene Produkt zu entwickeln, Geldgeber, Räumlichkeiten und Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden. Im Durchschnitt haben Start-ups - junge und innovative Unternehmen, die weniger als zehn Jahre am Markt sind - neben den Inhabern zehn Mitarbeiter. "Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Gründer oft nicht im Blick. Dabei sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Die von einer fachkundigen Person erstellte Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz passgenau auf den Bedarf des Start-ups anzupassen", weiß Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlichster Branchen berät.