ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 January 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Streupflicht bei Dauerschneefall +++
Eine Gemeinde ist während Dauerschneefalls nicht verpflichtet, Rollsplitt auf die Straßen aufzubringen. Dies gilt laut ARAG zumindest dann, wenn keine großflächige Vereisung vorliegt. In einem solchen Fall würde ein Streuen keinen Sinn machen, entschied das Landgericht München II (LG München II, Az.: 13 O 4859/16).
+++ Geländer nicht zwingend erforderlich +++
Gehört eine Treppe zu einem öffentlichen Weg, muss laut ARAG ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann (OLG Koblenz, Az.: 1 U 1069/17).