Rundfunkbeitrag - kein Entrinnen mehr möglich
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 14 August 2018ARAG Experten über ein leidiges, aber unvermeidbares Thema
Viele bisherige Nichtzahler werden mittlerweile Post bekommen haben mit der Aufforderung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Denn am 6. Mai haben die Einwohnermeldeämter ihren Datenbestand erneut an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) weitergegeben. Was passiert eigentlich, wenn man die Post ignoriert? Welche Strafe droht Drückebergern? Kann man sich gegen den Beitrag wehren? Muss wirklich jeder ihn zahlen? Oder gibt es Ausnahmen? Die ARAG Experten informieren über die wohl unbeliebtesten Gebühren des Landes.
Das Rundfunkgesetz
Bis 2013 wurde die Rundfunkgebühr von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen. Seit dem neuen Rundfunkgesetz von 2013 heißt die Gebühr nun Rundfunkbeitrag und wird vom Beitragsservice eingezogen. Dieser Beitrag ist eine Zwangsabgabe, mit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in erster Linie finanziert. Dazu gehören ARD, ZDF und das Deutschlandradio.