Neue Arbeitskleidung mit Steuerbonus kaufen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 15 May 2018
Die neuen Frühjahrs- und Sommerkollektionen hängen in den Geschäften und verführen zum Shoppen. Wie wäre es mit neuer Bekleidung für den Beruf? Schließlich ist gutes Aussehen vielen auch bei der Ausübung ihres Berufs wichtig. Und was für die berufliche Tätigkeit benötigt wird, kann in der Regel in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden! Doch ganz so einfach ist es nicht, denn Arbeitskleidung kann nur dann zu 100 Prozent mit Steuerbonus gekauft werden, wenn es sich um berufstypische Kleidung handelt und diese nicht im Alltag getragen werden kann. Aber auch Alltagskleidung kann in einigen Fällen berufstypisch sein und dann gibt es vom Fiskus Geld zurück.
Historisch berufstypische Kleidung
Bei berufstypischer Kleidung denken viele zuerst an die Uniformen von Polizisten, Feuerwehrleuten oder Soldaten. Hierbei handelt es sich um Dienstkleidung, die üblicherweise vom Dienstherrn gestellt wird. Bestimmte Berufsstände wie Richter und Staatsanwälte zeigen sich vor Gericht in einer schwarzen Robe, medizinisches Personal in Praxen oder Krankenhäusern meist in weißer Bekleidung. Uniformen, Roben und Arztkittel erkennt das Finanzamt problemlos an, denn diese werden in der Freizeit nicht getragen.
Fachgeschäfte erhöhen die Akzeptanz