Steuererklärung: Abgabetermin verpasst? Was nun?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 August 2019Am 31. Juli war Stichtag! ARAG Experten sagen, was jetzt trotzdem noch geht.
Dieses Jahr war es soweit: Steuerpfichtige hatten erstmals und haben auch künftig bis zum 31. Juli Zeit, die Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. Bisher mussten die Unterlagen Ende Mai beim Finanzamt vorliegen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse. Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten die ARAG Experten.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):
-Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.
-Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.