Betriebsrentenanpassung in Zeiten der Inflation
Verfasser: pr-gateway on Monday, 13 June 2022Arbeitgeber können sich bei der Betriebsrentenanpassung an der Entwicklung der Nettolöhne orientieren - ist das sinnvoll?
Alle drei Jahre müssen Arbeitgeber eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten überprüfen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, um die Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen und Kaufkraftverluste auszugleichen. In Zeiten hoher Inflation kann das für Arbeitgeber zur Herausforderung werden.
Zwei Möglichkeiten stehen Arbeitgebern zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs einer Betriebsrente generell zur Verfügung: die Orientierung am Verbraucherpreisindex (VPI) oder aber an der Entwicklung der Nettolöhne von vergleichbaren Arbeitnehmergruppen im Unternehmen. Der Großteil der Arbeitgeber richtet sich nach dem VPI. Dabei kann sich gerade bei hoher Inflation auch der zweite Weg als eine Option mit Mehrwert erweisen. Denn die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Nettolöhne kann unter Umständen außergewöhnliche Kostenbelastungen abfedern und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit fördern.