Neue Vertikalgruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) in Kraft getreten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 14 June 2022Neue Vertikalgruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) in Kraft getreten
Am 1. Juni 2022 ist die neue europäische Vertikal-GVO in Kraft getreten. Unternehmen müssen sich auf einige Neuerungen und Änderungen im Vertriebsrecht einstellen.
Die neue Vertikalgruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) ist gemeinsam mit den neuen Vertikal-Leitlinien am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Sie regelt, wann Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt bzw. verboten sind. Das betrifft insbesondere auch Vertriebsverträge, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Nach Art. 101 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind Vereinbarungen verboten, wenn es durch sie zu spürbaren Beeinträchtigungen oder Verhinderung des Wettbewerbs kommt. Von diesem Verbot sind laut der Vertikal-GVO Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette unter bestimmen Voraussetzungen ausgenommen. Dazu zählen vertikale Vereinbarungen zwischen Produzent und Händler. Im Wesentlichen bleibt dies auch so.