Ab dem 11. September steht Europas Software-Lieferkette unter einer 24-Stunden Meldefrist
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 26 August 2026Ein Kommentar von Shane Barney, CISO Keeper Security
Ab dem 11. September 2026 gilt für Hersteller von Hardware- und Softwareprodukten, die in der EU verkauft werden, eine 24-Stunden-Frist. Jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle und jeder schwerwiegende Sicherheitsvorfall, der ein Produkt mit digitalen Elementen betrifft, muss innerhalb eines Tages sowohl der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) als auch dem deutschen CERT-Bund gemeldet werden. Das gilt auch für bereits auf dem Markt befindliche Bestandsprodukte. Die vollständige Meldung muss spätestens innerhalb von 72 Stunden über die Single Reporting Platform erfolgen.
