Rechtsirrtümer im Alltag: Von Mundraub bis Blumen pflücken
Verfasser: pr-gateway on Friday, 4 September 2026ARAG Experten über juristische Alltagsfallen im öffentlichen Raum
„Das machen doch alle.“ Dieser Satz fällt häufig, wenn Menschen auf Regeln für den öffentlichen Raum angesprochen werden. Tatsächlich entstehen viele Missverständnisse nicht aus böser Absicht, sondern aus Gewohnheit. Doch zwischen Routine und Rechtslage gibt es mitunter erhebliche Unterschiede. Die ARAG Experten stellen einige der häufigsten Alltagsirrtümer vor und erklären, worauf man achten sollte.
Abkürzung über Privatgrundstücke ohne Zaun erlaubt?
Der Weg durch den Innenhof spart Zeit, das Privatgrundstück scheint ungenutzt und ein Zaun ist nicht zu sehen. Dennoch bedeutet das nicht automatisch, dass das Betreten erlaubt ist. Eigentümer dürfen grundsätzlich selbst bestimmen, wer ihr Grundstück betreten darf. Besonders auf Baustellen oder Betriebsgeländen können zudem Sicherheitsgründe gegen ein Betreten sprechen. Wer fremde Flächen ohne Erlaubnis nutzt, sollte daher nicht davon ausgehen, dass fehlende Absperrungen automatisch eine Einladung darstellen.