Welchen formellen Anforderungen muss eine Betriebskostenabrechnung genügen?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ende des Jahres bekommen die meisten Wohnungsmieter ihre Betriebskostenabrechnungen. Da die Kosten generell meistens steigen, sind regelmäßig erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit zu entrichten. Die Nachzahlungen schuldet der Mieter allerdings nur dann, wenn die Betriebskostenabrechnung auch wirksam ist. Ist die Betriebskostenabrechnung zum Beispiel schon formell unwirksam, weil sie die wesentlichen Dinge, die eine Betriebskostenabrechnung enthalten muss, nicht enthält, ist ein Nachforderungsbetrag nicht geschuldet. Doch welche Anforderungen werden an die formelle Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung gestellt?
Formelle Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung:
Formell korrekt ist eine Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn folgende Mindestangaben enthalten sind:
- Adressaten der Abrechnung (Mieter)
- Angabe des Abrechnungsobjekts
- Angabe des Abrechnungszeitraums
- Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel (Umlageschlüssel)
- Berechnung des Anteils des Mieters (einzeln bei der jeweiligen Kostenposition und insgesamt für alle Kostenpositionen) und
- der Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.