Grillen auf dem Balkon: Hinweise für Mieter
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 September 2015Ein Artikel von Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Der Hochsommer ist da und nicht wenige Mieter wollen das gute Wetter nutzen, um auf dem Balkon den Grill anzuwerfen. Dabei bleiben aber Beschwerden von Nachbarn häufig nicht aus, die sich etwa vom Rauch gestört fühlen. Daher stellt sich für Mieter die Frage: darf ich auf dem Balkon grillen und wenn ja, wie oft und was muss ich dabei beachten, um Streit zu vermeiden?
Regelungen im Mietvertrag:
Zunächst sollte man einmal seinen Mietvertrag darauf untersuchen, ob er möglicherweise ein Grillverbot enthält. Sowohl die Nutzung von Holzkohlegrills als auch von Elektrogrills auf dem Balkon kann mietvertraglich verboten sein.
Regelungen in der Hausordnung: