BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer für Immobilienerben
Verfasser: pr-gateway on Monday, 14 September 2015BFH: Befreiung von der Erbschaftssteuer für Immobilienerben
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html Nutzen Erben eine geerbte Immobilie selbst, können sie sich von der Erbschaftssteuer (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html) befreien lassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch, wenn sich die Nutzung verzögert.