Chancen für Vermieter - so werden Sie Ihren Mieter los
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 June 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Vermieter haben neue Kündigungsmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat Vermietern eine weitere Möglichkeit eröffnete, Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Vermieter, die den im Mieter zur Gewährung von Zutritt auffordern, können bei unberechtigter Verweigerung des Zutritts durch den Mieter fristlos, bzw. ordentlich das Mietverhältnis kündigen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 - VIII ZR 281/13 - für den Fall eines verweigerten Zutritts zur Beseitigung eines Schwammbefalls der Wohnung).
Keine Duldungsklage vorab erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat insbesondere klargestellt, dass die Vermieter vor einer Kündigung den Mieter nicht zunächst auf Duldung des Zutritts verklagen müssen. Dazu der Bundesgerichtshof: Eine Kündigung des Vermieters wegen der Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten zu dulden, kommt nicht erst dann in Betracht, wenn der Vermieter gegen den Mieter vor Ausspruch der Kündigung einen (rechtskräftig) titulierten Duldungstitel erstritten hat (BGH, Versäumnisurteil vom 15. April 2015 - VIII ZR 281/13 -, juris).
Gesamtabwägung erforderlich