Kündigung wegen Kinderlärms?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 June 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Soziale Intoleranz und schlechtes Gedächtnis
Wer eigene Kinder hat, gewöhnt sich schnell an den Lärm, den sie veranstalten. Später vergisst man dann, wie es war, und schimpft auf die jungen Eltern, bzw. die frechen Kinder von heute. Wer keine eigenen Kinder hat, kann ohnehin nicht verstehen, wieso die Eltern ihre Kinder so herumlärmen lassen. Meckern ist in der Regel unproblematisch. Manchmal entstehen aus dem Ärger über den Lärm der Kinder aber auch handfeste Streitigkeiten: Beschwerden bei den Eltern, Nachbarschaftsstreitigkeiten und eben auch Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage, ob der Vermieter wegen Kinderlärms das Mietverhältnis kündigen kann.
Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht
Im Wohnraummietrecht hat der Mieter gesetzlichen Kündigungsschutz. Unabhängig davon, was im Mietvertrag zur Kündigung geregelt ist, benötigt der Vermieter für eine Kündigung von Wohnraum immer einen der gesetzlich limitierten Kündigungsgründe. Lärmbelästigungen oder sonstige Vertragsstörungen können grundsätzlich dazugehören.
Kinderlärm wird nicht vom Mieter verschuldet