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Einfach, transparent, responsive: Flüge.de hat eine neue Website

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Wollerau (Schweiz), 9. Februar 2017_ Das Flugportal Flüge.de hat einen neuen Onlineauftritt: Nach einem umfangreichen Relaunch präsentiert sich die Website in einem neuen, frischen Aufzug und überzeugt mit einem sehr gelungenen Mix aus Design und Funktionalität. Besonderes Augenmerk bei der Neugestaltung lag neben der responsive Darstellung auf der Einbindung neuer Features wie der übersichtlichen Darstellung von Gepäckbestimmungen, Umsteigeverbindungen und Tarifinformationen sowie auf dem Ausbau der Such- und Filterfunktionen.

newgen medicals Medizinischer 2in1-Infrarot-Thermometer

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newgen medicals Medizinischer 2in1-Infrarot-Thermometer
newgen medicals Medizinisches 2in1-Infrarot-Stirn- & Oberflächen-Thermometer IRT-40, www.pearl.de

Blitzschnell Fieber messen: Im Handumdrehen und ohne Berührung hat man Gewissheit über die
Körpertemperatur. Das Thermometer von newgen medicals mit präziser Infrarot-Technologie zeigt
den Messwert in weniger als einer Sekunde an.

Ideal für die ganze Familie: Dank des Infrarot-Sensors lässt sich die Temperatur berührungslos
messen, bei Babys und Kleinkindern auch einfach im Schlaf. Dank beleuchteter LED-Anzeige
funktioniert das sogar im Dunkeln tun, ohne den Schlaf des kleinen Patienten zu stören!

Warnt bei Fieber und zeigt den Temperaturverlauf: Liegt die Temperatur über dem Normalbereich,
erhält man eine akustische Warnung. Dank 32 Speicherstellen hat man die genaue Kontrolle über
den Temperaturverlauf der letzten Messungen.

Fristlose Kündigung bei Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber?

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Fristlose Kündigung bei Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber?
Arbeitsrecht

Schwarzarbeit als Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber kann eine Kündigung unter verschiedenen Umständen auf eine Schwarzarbeit des Arbeitnehmers stützen. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine anderweitige Verletzung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Zum einen kann durch die Schwarzarbeit das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschmälert werden. Zum anderen kann sich die Schwarzarbeit auch auf das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers negativ auswirken. In beiden Fällen kommt eine Kündigung des Arbeitgebers in Betracht.

Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit und Kündigung

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 Stasi-Tätigkeit und Kündigung
Arbeitsrecht

Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg: Stasi-Tätigkeit verschwiegen, gekündigt und mit Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Eine vorläufige Einschätzung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.

Dem Vize-Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin Brandenburg war laut Pressemeldung der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 8.2.2017 vom Land Brandenburg fristlos gekündigt worden, weil er seine frühere Stasitätigkeit als "inoffizieller Mitarbeiter" gleich zweimal verschwiegen haben soll. Das erste Mal 1991 und dann erneut im Oktober 2016. Für Anstellungen von Behördenleitern an aufwärts ist seit 2012 in Brandenburg eine Überprüfung auf Tätigkeit für die Staatssicherheit der DDR eingeführt worden. Der Vizedirektor erhob Kündigungsschutzklage und obsiegte in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Potsdam. Das Arbeitsgericht sah laut der Pressemeldung der PNN die Verdienste nach der Wende im Landesinstitut für Rechtsmedizin im Vergleich zu der Lüge als schwerwiegender an.

Kündigung wegen Straftat: dürfen Videoaufnahmen verwendet werden?

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 dürfen Videoaufnahmen verwendet werden?
Arbeitsrecht

Kündigung wegen Straftat

Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen.

Straftat mit Videoaufnahmen beweisen

Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen dieser Beweis gelingt. Problematisch ist jedoch sowohl die Videoüberwachung selbst, als auch die Verwendung der Aufnahmen im Prozess.

Bundesarbeitsgericht sieht Problem des Datenschutzes entspannt

Ist Umkleidezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit? (Serie - Teil 2)

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Ist Umkleidezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit? (Serie - Teil 2)
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus?

Fachanwalt Bredereck: Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders auffällige Kleidung handelt. Das hat wiederum zur Folge, dass das Umkleiden erst vor Ort erfolgen muss und dann auch zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört. Das gilt gleichermaßen auch für Arbeitnehmer, die z.B. eine besonders schwere Sicherheitskleidung tragen müssen oder auch solche, die im Saunabetrieb spezielle Kleidung tragen müssen, die sie im Winter nicht draußen bzw. unter ihrer normalen Kleidung tragen können.

Make or Buy: Das perfekte erste Date

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 Das perfekte erste Date

Am Schauplatz der PSI (internationalen Leitmesse der Werbeartikelwirtschaft) ließ sich die Make or Buy GmbH & Co. KG anlässlich des ersten Industriekundentages in diesem Jahr auf ein ganz besonderes Date ein. So traf sich Martina Reinelt, Leiterin der MoB mit ihrer Kundin Bianca Mättig, Sales Marketing Specialist bei der von der von Rundstedt & Partner GmbH, auf einen Werbeartikel-Rundgang.

ThePeople.de und Wilken setzen Maßstäbe im digitalen Destination Marketing

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ThePeople.de und Wilken setzen Maßstäbe im digitalen Destination Marketing

Pünktlich zur ITB vom 8. März - 12. März 2017 präsentiert die ThePeople.de ihre neue Destination-App für iPhone und Android, mit der die komplette Urlaubsplanung interaktiv wird - und natürlich kostenfrei für die Gäste. Neueste App-Technologien von ThePeople.de und die Verbindung zur Wilken E-Marketing Suite sorgen für ein einmaliges Ferien- und Urlaubserlebnis.

Das oberste Ziel im Destination Marketing ist es, Gäste zu gewinnen, zu begeistern und Stammgäste, Freunde und Fans zu generieren.

ThePeople.de und Wilken gehen dieses Ziel mit Siebenmeilen-Stiefeln an: Pünktlich zur ITB geht - aufbauend auf der von ThePeople.de entwickelten Saas-Fee Destinations-App - eine App in die App-Stores, die bei gästeorientierten Innovationen und der Ausrichtung an den Wünschen der Leistungsträger neue Maßstäbe setzen wird. Hier einige Highlights:

Johan Öhman wird neuer CEO bei Clavister

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Johan Öhman wird neuer CEO bei Clavister

Der schwedische IT-Security-Experte Clavister (Nasdaq: CLAV) konnte in den vergangenen Jahren mit großen Brands wie Nokia, Canon oder Intel Erfolge feiern. Um dieses Potential noch besser ausschöpfen zu können, hat der Vorstand von Clavister Johan Öhman als neuen CEO benannt. Jim Carlsson, der aktuelle CEO bei Clavister, wird auf eigenen Wunsch die Rolle des Senior Vice President of Strategic Sales übernehmen.

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