BaFin zieht geplantes Verbot für Bonitätsanleihen vorerst zurück
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 December 2016BaFin zieht geplantes Verbot für Bonitätsanleihen vorerst zurück
Die BaFin zieht ihr angedachtes Vertriebsverbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger zunächst zurück. Das gab die Finanzaufsicht am 16. Dezember 2016 bekannt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzaufsicht BaFin hatte geplant, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an private Anleger zu verbieten. Sie seien zu komplex und zu riskant. Die BaFin hielt schon die Produktbezeichnung Bonitätsanleihen für irreführend, da sie eine vermeintliche Sicherheit für die Anleger suggeriere ohne das Risiko zu berücksichtigen.