Liechtenstein-Stiftung - Selbstanzeige hilft
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 17 September 2015Liechtenstein-Stiftung: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - Steuer-CD, Gruppenanfrage
Ein Steuerhinterzieher ist nicht notwendig bereits dann geschützt, wenn er zum Zwecke der Steuerhinterziehung eine Stiftung einschaltet: Vielfach werden gerade größere Vermögen unter dem Namen einer Stiftung angelegt. Dies geschieht vor allem in der Rechtsform einer Stiftung liechtensteinischen Rechts. Für die Errichtung einer solchen Stiftung kann es eine Reihe von Gründen geben: Anonymität, Verschleierung von Vermögen als Schutz vor Gläubigern oder etwa zur Vermeidung von Pflichtteilsrechten, Versorgung außerehelicher Kinder und Lebenspartner, aber nicht zuletzt eben auch das Ziel der Steuerhinterziehung.