Was nütz ein Testament, wenn es nicht gefunden wird
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 October 2015
Essen, 16. Oktober 2015****Jeder Mensch hat das Recht, über die Verwendung seines Nachlasses nach seinem Tod zu entscheiden. Dies geschieht in Form eines Testaments. Was viele Erblasser aber nicht wissen: Das letzte Testament ist, nur wenn es handschriftlich verfasst ist, gültig bzw. wirksam. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert und zertifizierte Testamentsvollstreckerin, weist darauf hin, dass das Testament unbedingt eigenhändig verfasst sein muss. Es darf nicht vom leiblichen Kind oder jemandem Nahestehenden geschrieben worden sein. Es kann nicht auf der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst werden. Es muss eine Überschrift wie "Testament" oder "letzter Wille" haben, aus der klar hervorgeht, dass es sich bei dem Dokument auch um ein Testament handelt. Außerdem darf Ort und Datum nicht fehlen und der Verfasser muss das Testament unterschreiben. Ausnahme ist das beim Notar erstellte, formgültig verfasste und von ihm beurkundete Testament.