Korruptionsbekämpfung: Elektronische eProcurement-Lösungen für öffentliche Ausschreibungen ab 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten Pflicht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 December 2016Digitale Plattformen sollen mehr Transparenz schaffen, müssen jedoch
ordnungsgemäß lizensiert werden
München, 22. Dezember 2016 - Laut offiziellen Angaben kostet die Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge den europäischen Steuerzahler jährlich 120 Milliarden Euro. Auch deshalb legte die EU-Kommission 2014 in drei Richtlinien neue Grundregeln für den offiziellen Ausschreibungsprozess fest. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die verpflichtende Einführung von eProcurement-Systemen in allen Mitgliedsstaaten bis 2018. Sie sollen den Prozess öffentlicher Ausschreibungen optimieren, Bürokratie abbauen und durch Transparenz zur Korruptionsbekämpfung beitragen. Die Vorgaben und Regelungen sind klar formuliert und doch gibt es teilweise Ungereimtheiten in der Umsetzung, zum Beispiel in Portugal. Dort nutzen die Behörden zwar bereits eine entsprechende Software, haben es nun aber seit über einem Jahr versäumt, deren Lizenzen zu erneuern. Das wirft einige Fragen auf.