Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 19 May 2026
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion nicht mehr anwenden. Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das eines: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird.
Das Prinzip gegen die Steuerprogression