ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 April 2017Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Grundsicherung: Wer Vermögen hat, muss es verwenden +++
Wer über Vermögen verfügt, das die relevanten Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigt, muss dieses angeben und vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden. Wer relevantes Vermögen verheimlicht, muss laut ARAG damit rechnen, dass das Jobcenter nachträglich Leistungen zurückverlangt (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 7 AS 758/13).
+++ Neuer Eigentümer darf Wohnung besichtigen +++
Der neue Eigentümer einer Wohnung hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung. Laut ARAG kann der Mieter diesem Recht nicht entgegenhalten, der Vermieter habe ihm gegenüber bestehende Geldansprüche nicht beglichen (AG München, Az.: 416 C 10784/16).