Stalking: Das Wichtigste zur Gesetzesreform in Kürze
Verfasser: pr-gateway on Monday, 24 April 2017ARAG Experten über Nachstellungen, Ausspähungen und Telefonterror
Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Dennoch bestand für viele Betroffene nicht die Möglichkeit, den Täter auch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn bisher mussten die Betroffenen zur Erfüllung des Straftatbestandes einschneidende Veränderungen ihrer Lebensumstände nachweisen, wie beispielsweise einen Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel. Mit der jetzt in Kraft getretenen Reform des § 238 StGB soll diese Lücke geschlossen werden: Nach dem neuen Gesetz sind zukünftig alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. ARAG Experten nennen Fakten zum Phänomen Stalking.