Blumen und Pralinen zum Muttertag: Darf der Kunde widerrufen?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 9 May 2017
Blumen und Pralinen gehören zu den beliebtesten Geschenken zum Muttertag. Im Online-Handel stellen sie die Verkäufer jedoch vor Herausforderungen, da die Kundschaft einen besonderen Wert auf die Frische bei Ankunft legt. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Käufer nach einigen Tagen auf sein Widerrufsrecht besteht und Rückerstattung verlangt. Aber darf er das überhaupt?
Kein Widerrufsrecht für Schnittblumen, für Topfpflanzen aber schon
§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB schließt schnell verderbliche Waren vom Widerrufsrecht aus. Schnell verderbliche Waren sind solche, die nach der Auslieferung und innerhalb der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtern, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist. Die schnelle Verderblichkeit muss objektiv und im Voraus festgestellt werden können.