Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 December 2017Betriebskostenabrechnung: Rechtzeitig auch noch an Silvester des Folgejahres?
Vermieter müssen Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung spätestens bis Ende des zwölften Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt, zukommen lassen. Die Abrechnung für 2016 muss also bis 31. Dezember 2017 beim Mieter sein. Auch eine Abrechnung, die an Silvester erst um 17:34 Uhr im Briefkasten des Mieters landet, ist noch rechtzeitig. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Hamburg.
LG Hamburg, Az. 316 S 77/16