Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 November 2017Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden - bei Nichtvollzug droht Bußgeld
Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Holzfeuerungen sind zum Stichtag bereits über 32 Jahre alt. Diese Geräte sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gerecht, verfügen sie doch über eine Verbrennungstechnik aus dem letzten Jahrhundert.
Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher verständlicher wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) eine einfache und sehr plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die "Feuerstättenampel".
Feuerstättenampel hilft bei der Bewertung von Feuerstätten für feste Brennstoffe