LAG Hamm: Verdachtskündigung muss hohe Anforderungen erfüllen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 November 2017LAG Hamm: Verdachtskündigung muss hohe Anforderungen erfüllen
Möchte der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, müssen so starke Verdachtsmomente vorliegen, dass es fast sicher ist, dass der Arbeitnehmer die Tat begangen hat.
Um ein Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen, muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit die Kündigung wirksam ist. Auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings müssen die Verdachtsmomente dann so stark sein, dass aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen die Täterschaft des Arbeitnehmers nahezu sicher ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 30. August 2016 bestätigt (Az.: 7 TaBV 45/16).