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Westcon lädt zum Networking in Frankfurt und Berlin

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Paderborn, 09. November 2017 - Westcon-Comstor, Value Added Distributor (VAD) führender Security-, Collaboration-, Netzwerk- und Datacenter-Technologien, setzt seine erfolgreiche After-Work-Event-Reihe "meet & discuss" im November 2017 mit zwei exklusiven Dinner-Veranstaltungen in Frankfurt am Main (16. November) und Berlin (23. November) fort. Die kostenlosen Informationsabende bringen den IT-Channel aus der Region mit führenden Security-Herstellern zusammen und stellen so die Weichen für einen engen fachlichen Austausch und eine erfolgreiche persönliche Zusammenarbeit im Alltag.

Schwerpunktthema der aktuellen Events ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Dr. Justus Gaden, Rechtsanwalt bei Büsing, Müffelmann & Theye in Berlin wird die Teilnehmer als Gastreferent zum Auftakt des Events umfassend über die im Mai 2018 anstehenden Änderungen im europäischen Datenschutzrecht informieren und ihnen Best Practices für die Umsetzung der Richtlinie präsentieren.

Streit um Glyphosat: ManoMano verzichtet auf Unkrautvernichter

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 ManoMano verzichtet auf Unkrautvernichter
Philippe de Chanville und Christian Raisson, Gründer von ManoMano

Angesichts der Tatsache, dass der zuständige Fachausschuss des Europarates in Brüssel auch heute keine qualifizierte Mehrheit gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gefunden hat, erklären Philippe de Chanville und Christian Raisson, Gründer des europäischen DIY-Marktplatzes ManoMano:

"In Anbetracht der aktuellen Debatte über die Verwendung und den Verkauf von giftigen Pestiziden, die insbesondere Glyphosat enthalten, das dafür bekannt ist, Umwelt und Menschen zu schaden, hat ManoMano beschlossen, Position zu beziehen. Wir werden solche Produkte nicht mehr über unsere Online-Märkte verkaufen. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung dazu beitragen wird, die Verwendung von Produkten, die unserer Gesundheit und unserem Planeten schaden, zu beenden."

"Best-Ager" - die kaufkräftige Zielgruppe im Heimwerker-Onlinemarkt

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Immer mehr Menschen kaufen Waren und Dienstleistungen im Internet. Laut Berechnungen des Statista Digital Market Outlook werden es 2018 allein in Deutschland mehr als 51,4 Millionen sein.

Einen großen Anteil an den zunehmenden Bestellungen per Mausklick, hat die Gruppe der sogenannten "Best Ager". Die 40- bis 65-jährigen Konsumenten verfügen schon heute über die Hälfte der Kaufkraft aller deutschen Haushalte. Tendenz: rasant steigend.

Betriebsbedingte Änderungskündigung: Anforderungen an Arbeitgeber und Tipps für Arbeitnehmer

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 Anforderungen an Arbeitgeber und Tipps für Arbeitnehmer
Fachanwalt Bredereck

Einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung: Die Änderungskündigung ermöglicht dem Arbeitgeber eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers. Er spricht dabei eine Kündigung aus, dies aber verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Interessant wird das für den Arbeitgeber immer dann, wenn sich der Arbeitnehmer nicht von sich aus auf die gewünschter Änderung durch eine Vereinbarung einlässt und diese auch nicht von seinem Weisungsrecht umfasst ist. Das ist oftmals bei betrieblichen Erfordernissen der Fall. Der Arbeitgeber hat aber bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung einige Vorgaben zu berücksichtigen, die das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil nochmal klargestellt hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16).

Überwachung des Arbeitnehmers mit Keyloggern - ist das zulässig?

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Überwachung des Arbeitnehmers mit Keyloggern - ist das zulässig?
Fachanwalt Bredereck

Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern

Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden.

Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners

Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall eines Arbeitnehmers, der als Web-Entwickler beschäftigt war, dann eine umfangreiche Privatnutzung des PCs, etwa zur Programmierung eines Computerspiels oder der Abwicklung des E-Mail-Verkehrs seines Vaters. Darauf kündigte sie fristlose, hilfsweise ordentlich das Arbeitsverhältnis. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers war in allen Instanzen erfolgreich, so auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Probleme bei der Mietzahlung - was droht Mietern bei finanziellem Engpass?

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Probleme bei der Mietzahlung - was droht Mietern bei finanziellem Engpass?
Fachanwalt Bredereck

Viele Vermieter lauern auf Kündigungsgrund

Mieter, die schon eine längere Zeit in ihrer Wohnung leben und dementsprechend eine vergleichsweise günstige Miete haben, sind Vermietern angesichts der hohen Nachfrage in Ballungszentren oftmals ein Dorn im Auge. Vermieter schauen dann besonders genau hin, ob der Mieter ihnen möglicherweise einen Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses liefert. In der Folge könnte dann die Wohnung nämlich vielfach zu einer höheren Miete weiter vermietet werden. Mieter wiederum sollten darauf bedacht sein, dem Vermieter keinen Grund für eine Kündigung zu liefern. Was nun aber, wenn man sich in einem finanziellen Engpass befindet und die Miete nicht zahlen kann? Was droht Mietern? Was können sie tun?

Unpünktliche Mietzahlung erst bei Wiederholung Kündigungsgrund

Änderung der Arbeitszeiten aus gesundheitlichen Gründen per Weisung des Arbeitgebers

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Änderung der Arbeitszeiten aus gesundheitlichen Gründen per Weisung des Arbeitgebers
Fachanwalt Bredereck

Einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen

Wenn der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, z. B. die Arbeitszeiten, ändern will, sorgt das in der Praxis immer wieder für Konflikte. Das gilt natürlich besonders dann, wenn die Änderungen für den Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden sind, wie z. B. eine niedrigere Vergütung. In diesem Zusammenhang stellt sich dann immer die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seine geplante Änderung einseitig durch eine Weisung realisieren kann.

Anordnung von Schichtwechsel aus gesundheitlichen Gründen

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Krankheit befragen?

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Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Krankheit befragen?
Fachanwalt Bredereck

Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten.

Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer keine Angaben machen. Das Schweigen kann aber unter Umständen unangenehme Folgen für Mitarbeiter haben.

IP Textilien GmbH: 1.000 Teile für Alena - Große Spendenaktion zur Finanzierung einer Delphintherapie

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 1.000 Teile für Alena - Große Spendenaktion zur Finanzierung einer Delphintherapie
Logo IP Textilien GmbH

Was: 1.000 Teile für Alena - Große Spendenaktion der IP Textilien GmbH zur Finanzierung einer Delphintherapie

Wann: 18. November, Uhrzeit: 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

Wo: Mercedes Autohaus Witteler, Möhnestr. 54, 59929 Brilon

Clevere Komplettlösung für die Küche

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Clevere Komplettlösung für die Küche
Unkomplizierte Entsorgung von Nassmüll und fetthaltigen Abwässern.

(Lenting, 9. November 2017) In Restaurants und Großküchen entstehen nicht nur köstliche Speisen, es fallen auch große Mengen an Abfällen und fetthaltigem Abwasser an. Mit den zwei Systemkomponenten, bestehend aus der Eingabestation BioMaster® für Küchenabfälle und Speisereste und dem Fettabscheider EasyClean, bieten BioTrans® und KESSEL eine clevere Lösung für eine unkomplizierte und geruchsfreie Entsorgung.

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