LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 November 2017LAG Rheinland-Pfalz: Wichtiger Grund ist Voraussetzung für fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Für eine wirksame fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das gilt sowohl bei Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass es dem Vertragspartner nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRR Rainer Rechtsanwälte. Dieser Grundsatz gilt für beide Vertragspartner, also sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.