LAG Hessen: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs wirksam
Verfasser: pr-gateway on Monday, 8 January 2018LAG Hessen: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs wirksam
Wer heimlich Personalgespräche mitschneidet, muss mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des LAG Hessen vom 23. August 2017 hervor (Az.: 6 Sa 137/17).
Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen kann das heimliche Mitschneiden eines Personalgesprächs ein wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegen Fall hatte ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und sie in E-Mails an seine Vorgesetzten u.a. als "faule Mistkäfer" bezeichnet. Eine Kollegin fühlte sich von ihm sogar bedroht. Der Arbeitgeber lud den Mann daher zum Personalgespräch unter Beteiligung des Betriebsrates ein. Einige Zeit später erfuhr der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer das Personalgespräch mit seinem Smartphone heimlich mitgeschnitten hatte und sprach deshalb die außerordentliche und fristlose Kündigung aus.