WhatsApp vom Chef: Droht Kündigung, wenn man nicht antwortet?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 January 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Feierabend. Man entspannt sich grad auf dem Sofa, erholt sich vom Stress des Tages, da macht das Handy "Pling". Es ist nicht der Kumpel, nicht die Freundin, es ist - der Chef. Mit einer WhatsApp-Nachricht fragt er nach etwas Dienstlichem. Der Puls geht hoch, der Körper verspannt, und die schöne Abendstimmung ist dahin. Die meisten Arbeitnehmer gehen ran. Was aber, wenn man nicht antwortet, unerreichbar bleibt für den Chef während der Freizeit? Riskiert man dafür eine Abmahnung, eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung?
Arbeitsrechtlich gesehen ist der Fall einfach: Ohne eine entsprechende Verpflichtung im Arbeitsvertrag muss der Arbeitnehmer nicht auf die Nachricht antworten, er muss sie nicht lesen, er muss auch kein WhatsApp haben. Freizeit ist Freizeit. Punkt. Darin liegt kein Kündigungsgrund, auch eine Abmahnung darf es dafür nicht geben; das ist die rechtliche Seite. Etwas Anderes ist die soziale Seite: In vielen Fällen wird erwartet, dass man erreichbar ist. Wie jede Beziehung ist auch die zum Chef keine Einbahnstraße.