EuG: Keine Eintragung als Marke wegen zu großer Ähnlichkeit mit bestehender Marke
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 March 2018EuG: Keine Eintragung als Marke wegen zu großer Ähnlichkeit mit bestehender Marke
Ist die Ähnlichkeit zwischen zwei Marken zu groß, kann die Eintragung einer Marke abgelehnt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des EU-Gerichts vom 1. März 2018 (Az.: T-85/16 und T-629/16).
Damit ein Unternehmenskennzeichen als Marke angemeldet werden kann, muss es u.a. die nötige Unterscheidungskraft zu Produkten und Dienstleistungen anderer Marken aufweisen. Vor der Anmeldung muss geprüft werden, ob der Eintragung ein sog. absolutes Schutzhindernis entgegensteht. Zudem dürfen nicht die Rechte bereits bestehender Marken verletzt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.