Änderungen für selbstständig tätige Frauen beim Krankentagegeld
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 29 March 2017Änderungen für Unternehmerinnen mit Kinderwunsch ab 1. April 2017
Unternehmensführung und Kinderwunsch schlossen sich bisher aus
Selbstständige und freiberuflich tätige Frauen erhalten über ihre private Krankenversicherung keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind. Es ist deshalb unverzichtbar, eine zusätzliche private Versicherung, die Krankentagegeld Versicherung, abzuschließen. Eine besondere Situation stellt eine Schwangerschaft dar. In der privaten Krankenversicherung kann zwar von den erweiterten Leistungen und den ausgewählten Behandlungsmöglichkeiten profitiert werden, jedoch bisher nicht von Zahlungen während des Mutterschutzes.
Der Grund: Aus Sicht der Versicherer stellt eine Schwangerschaft keine Krankheit dar, so dass diese bisher nicht selten sogar ausdrücklich in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen war.