Widerspruch Lebensversicherung aktuell: Versicherungsnehmern droht Verlust des Widerrufsjokers
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 12 April 2017
Etliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen die Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nach, droht ihnen der Verlust ihres Widerrufsrechts.
Grundsatz: Unbefristetes Widerrufsrecht
Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen Ausübung grundsätzlich unbefristet. Man spricht in diesem Falle auch von einem so genannten Widerrufsjoker.
Durch Nachbelehrung droht Verlust des Widerrufsjokers
Mit Unterzeichnung der derzeit sehr häufig versandten Nachbelehrungen besteht jedoch die nicht unbegründete Gefahr, dass sich die betroffenen Versicherungsnehmer der Ausübung ihres unbefristeten Widerrufsjokers unbewusst entsagen. Hintergrund: Mit der Unterzeichnung der Nachbelehrung wird nämlich regelmäßig die Ausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts zeitlich befristet.