Zur Datenschutz-Grundverordnung: So werden Sie der Auskunftspflicht gerecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 April 2018Systemübergreifende Personensuche mit der fehlertoleranten Such- und Abgleichtechnologie von exorbyte
Die Zeit rennt, denn bereits am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit 99 Paragrafen und 173 Erwägungsgründen in Kraft. Die Neuerungen haben eine Auswirkung auf nahezu alle Unternehmen in Europa und sorgen für massive Veränderungen. Künftig müssen Unternehmen Lösungen finden und einführen, um den erhöhten Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Andernfalls drohen hohe Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes - je nach dem was höher ist.
Die Neuerungen der DSGVO stellen viele Firmen vor große Hürden. Beispielsweise müssen Unternehmen (neben weiteren Punkten) künftig in der Lage sein, Personen vollumfänglich Auskunft zu geben über die Art, den Zweck und den Umfang der von dieser Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Personen haben zudem das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Speicherung der Daten oder auf Löschung dieser (Recht auf Vergessenwerden).