BFH: Gehaltsumwandlung muss erst bei Auszahlung versteuert werden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 8 October 2018BFH: Gehaltsumwandlung muss erst bei Auszahlung versteuert werden
Wird ein Teil des Arbeitslohns zunächst auf ein Wertguthabenkonto eingezahlt, muss dieser erst versteuert werden, wenn er im Alter ausgezahlt wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Eine Möglichkeit den vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren ist, einen Teil des Arbeitslohns vom Arbeitgeber auf ein Wertguthabenkonto einzahlen zu lassen. Diese Gutschriften müssen erst dann versteuert werden, wenn sie tatsächlich ausgezahlt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2018 gilt das auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH (Az.: VIR 17/16), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Der BFH stellte klar, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn sind und daher auch erst in der Auszahlungsphase zu versteuern sind. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung gelte dies auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH, betonten die Münchener Richter.