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Brunner Mobil: faires Sponsoring für den guten Zweck

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 faires Sponsoring für den guten Zweck
Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG

Brunner Mobil: faires Sponsoring für den guten Zweck

Brunner Mobil ist dafür bekannt, Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mit einem wegweisenden Modell eröffnet das Böblinger Unternehmen neue Wege - denn die Kosten müssten sonst von Kommunen, Vereinen oder Einrichtungen selbst getragen werden. In vielen Fällen lässt sich eine gute Idee dann gar nicht erst realisieren, weil es an der Finanzierung scheitert. Das Modell von Brunner Mobil sorgt dafür, dass solche Hürden gar nicht erst entstehen.

Fokussierung auf S/4HANA stärken

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Fokussierung auf S/4HANA stärken

München, Köln, Würzburg, den 15. März 2018. In 2017 konnte das IT-Beratungshaus Ososoft erneut seinen Umsatz verdoppeln. Mit mittlerweile über 40 Mitarbeitern berät das Unternehmen kleine, Mittelstands- und Großkunden aus der Automobilwirtschaft und dem Handel bei ihren Digitalisierungsvorhaben.
Geschäftsführer Daniel Rösch erläutert den Wachstumskurs: "In 2017 konnten unsere Kunden erneut von einer intensiveren Betreuung durch unsere Mitarbeiter profitieren und gemeinsam mit uns, ihre Digitalisierungsprojekte umsetzen. Wir haben mittlerweile eine Größe erreicht, mit der wir Kunden auch in komplexeren, umfangreichen Projekten vollumfänglich beraten können." Und das würde in den nächsten Jahren auch dringend benötigt, betont Rösch.

On- und Offline-Welt im Handel zusammenbringen

WOHNEN IN MV wird von der ADCADA GmbH übernommen

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WOHNEN IN MV wird von der ADCADA GmbH übernommen
Paul Bressel Founder & CEO des Immobilienportals "WOHNEN IN MV"

DREILAUT, eine Digitalagentur aus Schwerin, hat bekannt gegeben, dass das Immobilienportal "www.- wohnen-in-mv.de" in Zukunft unter neuer Leitung betrieben wird.
Neuer Eigentumer wird die ADCADA GmbH, ein Start-up mit dem Sitz in Bentwisch bei Rostock, das sich als Warehouse, Retailer, Marketplace und Marketer zugleich definiert. Bekannt geworden durch den jungsten Geschaftsfuhrer in Deutschland Benjamin Kuhn und der Existenzgrunderpreisverleihung im Dezember 2017.
Die Ubernahme soll bereits zum 15.03.2018 erfolgen.
"Ich freue mich sehr, dass das Projekt an einen kapitalstarken Partner mit digitalem Spirit geht", so Paul Bressel, Founder und CEO des Immobilienportals.

Fahrzeug-Sponsoring: Win-Win-Situation für alle Beteiligten

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 Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Brunner Mobil Werbung GmbH + Co. KG

Fahrzeug-Sponsoring: eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Die Jugendmannschaften eines Fußballklubs müssen zum Auswärtsspiel, die Mitglieder des Tierschutzvereins haben viele tägliche Wege, Krankenhäuser müssen Medikamente von A nach B transportieren - ohne ein eigenes Fahrzeug scheinen diese grundlegenden Aufgaben unmöglich. Doch genau daran scheitert es bei gemeinnützige Einrichtungen und Vereinen, denn die Finanzierung eines Autos ist einfach nicht realisierbar. Das Unternehmen Brunner Mobil bietet seit 25 Jahren eine erstaunliche Lösung für solche Situationen: das Fahrzeug-Sponsoring, mit dem Autos gänzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

ESET-Forscher entdecken neue Angriffsvarianten von OceanLotus

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Jena, 14. März 2018 - Forscher des europäischen Security-Herstellers ESET haben sich eine aktuelle Malware-Kampagne der asiatischen Hacker-Gruppe OceanLotus genauer angesehen. Diese Gruppe ist auch unter den Namen APT32 oder APT C-00 bekannt und greift vor allem Ziele in Ostasien an. Laut den Forschungsergebnissen nutzen die Cyberkriminellen zwar weitgehend die gleichen bekannten Prozesse wie bei vorherigen Angriffe, aber eine neue Backdoor. Ein White Paper von ESET zeigt die verschiedenen Methoden für drei Ziele auf: Nutzer zur Ausführung der Backdoor verleiten, die Malware-Analyse verzögern und Entdeckung verhindern.

Erfolgreiche Methoden in neuem Gewand
OceanLotus attackiert vorwiegend Unternehmens- und Behörden-Netzwerke in Vietnam, den Philippinen, Laos und Kambodscha. Im vergangenen Jahr hat die Gruppe über einen Vorfall namens Operation Cobalt Kitty das Top-Management eines weltweit tätigen Unternehmens mit Sitz in Asien angegriffen, um sensible Geschäftsinformationen zu stehlen.

in-GmbH zeigt vernetzte Welten mit IoT-Plattform sphinx open online auf der HANNOVER MESSE

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in-GmbH zeigt vernetzte Welten mit IoT-Plattform sphinx open online auf der HANNOVER MESSE
Digital Teamboard zur Digitalisierung und realitätsnahen Darstellung des Shopfloor

Konstanz, 15. März 2018 - Wie lässt sich durch die Kombination von Realdaten, Digital Twin und Smart Services in der Industrie 4.0 Wertschöpfung erzielen? Diese Frage beantwortet die in-integrierte informationssysteme GmbH ( www.in-gmbh.de) anhand ihrer IoT-Plattform sphinx open online vom 23. bis 27. April auf der HANNOVER MESSE. Die neusten Entwicklungen rund um digitale Produktionsprozesse, das Energie-Management und weitere Anwendungsgebiete zeigt das Unternehmen am Stand D26 des SEF Smart Electronic Factory e.V. in Halle 7. Hier erfahren die Besucher unter anderem, wie über sphinx open online Sensoren, Aktoren und Bedienoberflächen über Sprache abgefragt und gesteuert werden können.

EuGH: Selektives Vertriebsverbot bei Luxusartikeln

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 Selektives Vertriebsverbot bei Luxusartikeln

Mit Urteil vom 6.12.2017 stellte der EuGH fest, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot verstößt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Anbieter von Luxuswaren können ihren autorisierten Händlern den Verkauf der Artikel im Internet über Drittplattformen wie Amazon oder eBay verbieten. Dies sei kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder unionsrechtliche Kartellverbot, stellte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 6. Dezember 2017 fest. (Az.: C-230/16). Der EuGH urteilte, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dient, zulässig ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Demnach liegt ein Verstoß gegen das unionsrechtliche Kartellverbot dann nicht vor, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt und diese einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet wird. Dabei dürfen die festgelegten Kriterien allerdings nicht über das erforderliche Maß hinausgehen, so der EuGH.

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