Ehegattenerbrecht
Verfasser: pr-gateway on Friday, 19 October 2018Was steht der anderen Hälfte nach dem Erbfall zu?
Essen -Das Ehegattenerbrecht wird immer dann relevant, wenn ein Erbfall eintritt und keine Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) vorliegt. Denn dann stellen sich viele Menschen die Frage, was nun dem anderen Ehegatten tatsächlich zusteht. Nicht selten reichen die Spekulationen von über bis hin zur ganzen Erbschaft. Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass keine der aufgezählten Varianten zwingend falsch, aber auch nicht zwingend richtig sein muss: "Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es keine musterartige Lösung, denn das Ergebnis hängt maßgeblich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab."
Nachfolgend eine kleine Übersicht über das Ehegattenerbrecht: