Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 October 2018Nachbar kann keinen vorsorglichen Heckenschnitt verlangen
Landesrechtliche Regelungen geben oft vor, wie hoch eine Hecke auf einer Grundstücksgrenze sein darf. Nachbarn können jedoch nicht verlangen, dass der Eigentümer seine Hecke vorsorglich im Herbst und Winter so stark herunterschneidet, dass sie im Sommer die zulässige Höhe nicht überschreitet. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Freiburg.
LG Freiburg, Az. 3 S 171/16