ESMA beschränkt Handel mit CFDs
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 2 October 2018ESMA beschränkt Handel mit CFDs
Die ESMA hat den CFD-Handel stark eingeschränkt und die Hebelstärke bei Contracts for Difference beschränkt. Dadurch soll das Verlustrisiko unerfahrener Anleger gemindert werden.
Am 1. August 2018 sind die Beschränkungen für den Handel mit CFDs in der EU in Kraft getreten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die Beschränkungen vor dem Hintergrund eines verbesserten Anlegerschutzes eingeführt. Vor allem der eher unerfahrene Privatanleger soll durch die Neuregelungen vor einem zu hohen Verlustrisiko bewahrt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Bei CFDs wird mit der Kursentwicklung von Basiswerten spekuliert. Durch den Einsatz verschiedener Hebel lassen sich dadurch mit vergleichsweise geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen. Allerdings ist das Verlustrisiko ebenso hoch. Besteht für den Anleger eine Nachschusspflicht, können die Verluste den Einsatz deutlich übersteigen. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat den Vertrieb und Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden deshalb schon im vergangenen Jahr verboten.