Neukundenakquise vs. EU-DSGVO: 2 Seiten einer Medaille!
Verfasser: pr-gateway on Monday, 5 November 2018Ist telefonische Neukundenakquise nach DSGVO noch erlaubt?
Seit dem Wirksamwerden der EU-DSGVO am 25.05.2018 ist die Unsicherheit über deren praktische Auswirkungen vielfach diskutiert worden. Untergangsszenarien machten die Runde: Darf ich je wieder zum Telefonhörer greifen?
Wir - das Team der Dialog Telemarketing - sahen uns unseres Geschäftsmodells beraubt. Unser Slogan "Wir schaffen Verbindungen" erschien uns wie eine Karikatur.
Und nun? Nach sechs Monaten sind wir immer noch da. Wir haben in zahlreichen Gesprächen mit unseren Kunden festgestellt, dass die Verunsicherung anhält, aber die Sachlichkeit in den Diskussionen wieder dominiert. Die Dialog Telemarketing begleitet dieses Thema seit seiner Gründung und zeigt Ihnen im Folgenden, welche rechtlichen Bedingungen aktuell gelten und welchen Gestaltungsspielraum Sie haben.
Grundsätzliches
Die neue EU-DSGVO und B2B-Neukundenakquise sind zwei Seiten einer Medaille! Die neue EU-DSGVO trennt die unlauteren Marktteilnehmer von den seriösen Marktteilnehmern, da sie unser Bewusstsein für den Umgang mit personenbezogenen Daten geschärft hat.