GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung von Ausfall einer Kapitalforderung als steuerlicher Verlust
Verfasser: pr-gateway on Monday, 17 September 2018GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung von Ausfall einer Kapitalforderung als steuerlicher Verlust
Der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung kann als Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18. Juli 2018 entschieden (Az.: 7 K 3302/17 E).
Der Bundesfinanzhof hat im Oktober 2017 entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung, z.B. eine Forderung aus einem privaten Darlehen, steuerlich als Verlust berücksichtigt werden kann (Az.: VIII R 13/15). Mit diesem Urteil hat sich der BFH von seiner bisherigen Sichtweise verabschiedet und für eine Kehrtwende in der Rechtsprechung gesorgt, der auch das Finanzgericht Düsseldorf mit aktuellem Urteil gefolgt ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.