EuGH bestätigt Markenschutz für Neuschwanstein
Verfasser: pr-gateway on Friday, 14 September 2018EuGH bestätigt Markenschutz für Neuschwanstein
Sehenswürdigkeiten wie Schlösser oder Museen können markenrechtlich geschützt werden. Das bestätigte der EuGH mit Urteil vom 6. September 2018 entschieden (Az.: C-488/16 P).
Schlösser, Museen und andere touristische Sehenswürdigkeiten können als Unionsmarke geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof aktuell im Zusammenhang mit dem Schloss Neuschwanstein entschieden. Das Land Bayern darf das Recht an der Marke "Neuschwanstein" behalten, sie stelle keine geografische Herkunftsbezeichnung dar. Die Entscheidung des EuGH dürfte sich auf viele weitere Sehenswürdigkeiten und Touristenattraktionen ausweiten lassen, für die nun möglicherweise die Eintragung als Marke angemeldet wird, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.