Wann wird die Maklerprovision beim Hausverkauf fällig?

Wann wird die Maklerprovision fällig?
Von Manuela Weber Immobilienmaklerin Rödermark, 18.03.2024.
In der Regel wird die Maklerprovision exakt dann fällig, wenn der Kaufvertrag von Verkäufer und dem Käufer unterzeichnet sowie notariell beurkundet ist. (Stempel) Das ist in der Regel der Notartag, mit Ausnahmen. Deshalb immer wichtig die AGB des jeweiligen Maklers zu beachten.
Wichtiges in Kürze von Manuela Weber Rödermark
• Der korrekte Zeitpunkt für die Provisionszahlung ist der Abschluss des Kaufvertrags. Dabei stellt der Kaufpreis die Berechnungsgrundlage für die prozentuale Höhe der Courtage dar, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
• Auch ohne schriftlichen Maklervertrag kann die Maklerprovision fällig werden.
• Ein guter Makler erzielt für Sie einen marktüblichen Verkaufspreis.
• Der ist immens wichtig, da ein zu hoher Verkaufspreis für den Käufer einen finanziellen Schaden darstellt, ist der Verkaufspreis zu gering, hat der Verkäufer einen Verlust generiert.
• Genau deshalb ist der Verkaufspreis der Schlüssel zum Erfolg.
• Die Fälligkeit der Maklerprovision ergibt sich also aus dem Notarvertrag, wenn nichts anderes vereinbart und protokolliert wurde.
• Wir von Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen bieten sowohl Käufern wie auch Verkäufern von Immobilien an, die fällige Maklerprovision erst nach Kaufpreiszahlung durch den/die Käufer zu begleichen. Und das zinslos. So sparen unsere Käufer/Verkäufer Geld, Zeit & Stress und können sich voll auf die Immobilie und deren Übergabe konzentrieren.
Bei weiteren Fragen zur Maklerprovision, den Alleinstellungsmerkmalen, der 5-fach Mehrwertstrategie, unserem bewährten MW-Rundum-Sorglos-Paket kontaktieren Sie uns bitte täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr unter Tel. 06074-922615 oder Tel. 0177-5555818.
Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen, 63322 Rödermark, 18.03.2024.
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