Erste Wohnung - bewährter Schutz? Ab wann sollten junge Leute ihr Hab und Gut selbst versichern?

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In jeder Bremer Familie kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs von zu Hause auszieht. Studentenwohnheim, WG-Zimmer oder erste eigene Wohnung und vielleicht sogar weit entfernt von unserer Hansestadt: ein interessanter neuer Lebensabschnitt beginnt.

Für das Hab und Gut der Kinder stellt sich dann schnell die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Was gilt es zu beachten – und ab wann müssen junge Mieter überhaupt eine eigene Versicherung abschließen?

Der schweißtreibende Umzug in die erste eigene Wohnung ist geschafft – die Möbel stehen bereits am richtigen Platz und auch die Umzugskartons sind schon ausgepackt. Alles, was einem lieb und teuer ist, hat einen Platz in den neuen vier Wänden gefunden.

LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrao: «Spätestens jetzt ist der geeignete Zeitpunkt gekommen, um sich über seinen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Wie verhält es sich beispielsweise, wenn der neue Laptop aus dem WG-Zimmer gestohlen wurde oder sich jemand das neue Fahrrad, für das man ewig gespart hat, unter den Nagel reißt? Oft werden wir auch gefragt, ob die jungen Leute weiterhin über ihre Eltern versichert sind oder sich selbst versichern sollten.»

Falls die Eltern bei uns eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, ist das Inventar der Kinder nach dem Umzug auch in der neuen Wohnung abgesichert. Für wie lange genau der Versicherungsschutz besteht, hängt aber von mehreren Faktoren ab. Wenn Kinder vorübergehend für die Ausbildung, ein Studium oder den Freiwilligendienst in die eigenen vier Wände ziehen, besteht der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern über die gesamte Zeit – sogar, wenn sie sich im Ausland aufhalten.

Auch wenn Kinder ihren ersten eigenen Hausstand gründen, ist das Inventar für die erste Zeit über die Hausratversicherung der Eltern abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt für die neue Wohnung in Deutschland und besteht maximal für zwölf Monate nach dem Einzug. Spätestens dann ist eine eigene Versicherung auch für die Kinder erforderlich.

Übergangszeiten auch in der Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört aus gutem Grund in jeden Versicherungsordner. Denn oft kann schon ein kleines Missgeschick riesen Schaden anrichten: Beispielsweise der Fahrradunfall, bei dem Personen verletzt werden oder die vergessene Herdplatte in der Mietwohnung, die einen Brand im Mehrfamilienhaus auslöst. Auch hier gilt: In der Regel sind Kinder in der Ausbildungs- und Studienzeit noch über die LVM Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.

Dafür haften auch junge Leute prinzipiell mit ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Im Schadensfall zahlt die private Haftpflichtversicherung die daraus resultierenden Ansprüche, zum Beispiel den Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Sind die Ansprüche von Dritten gegenüber dem Versicherten unberechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese sogar ab und übernimmt eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten.

LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrao: «Gerade in jungen Jahren bestehen beim Thema Versicherungen so manche Unklarheiten. In unserer Agentur an der Schlachte beraten wir immer persönlich – entweder in der Martinistr. 24 oder über einen unserer digitalen Kanäle. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass gerade junge Leute einen felxiblen und mobilen Ansprechpartner in Bremen und Umland zu schätzen wissen - vor allem, wenn Hilfe im Schadensfall gefragt ist.