DU-Versicherung: Die bessere Vorsorge für Beamte

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Beamte sind durch ihren Dienstherren auch dann abgesichert, wenn sie ihren Dienst nicht bis zum Pensionsalter ausüben können: Das ist die landläufige Meinung, der viele Arbeitnehmer und Selbständige unterliegen. Doch selbst Beamte wissen nicht immer, wie es um ihre Absicherung bestellt ist, wenn sie heute nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Schnell liegt der Gedanke nahe, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese ist aber nur eingeschränkt für Beamte geeignet. Weitaus besser ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ist genau auf den Bedarf dieser Berufsgruppe zugeschnitten. Wann für Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten angebracht ist, erfährt man auf http://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/berufsu...

Die DU-Versicherung als Alternative
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Beamten nur einen unzureichenden Schutz, weil sie keine oder nur eine eingeschränkte Absicherung für den Verlust der Dienstfähigkeit sicherstellen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sollte auf jeden Fall eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. In diesem Fall ist der Dienstherr nämlich bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit an die Untersuchungsergebnisse und die Diagnose eines Arztes gebunden und muss diese akzeptieren. Ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine unechte DU-Klausel enthalten oder gibt es sogar überhaupt keine Regelungen für Beamte, muss er mit zusätzlichen Auflagen bei der Feststellung seiner Dienstunfähigkeit rechnen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit nicht sicher und nicht in vollem Umfang auf seinen besonderen Versicherungsschutz zugeschnitten. Beamte sollten bei der Wahl ihrer DU-Versicherung also mindestens auf eine sogenannte echte DU-Klausel achten oder sogar eine richtige Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch wie steht es eigentlich um den staatlichen Schutz, wenn der Beamte nicht mehr arbeiten kann?

Nur Beamte auf Lebenszeit sind abgesichert
Über den Gesetzgeber sind Beamte nur dann vor Dienstunfähigkeit geschützt, wenn sie den Beamtenstatus erreicht haben. Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe sind unzureichend geschützt, wie sie gilt eine staatliche Absicherung nur mit großen Einschränkungen. Beispielsweise sind angehende Beamte geschützt, sofern ihnen ein Arbeitsunfall passiert. Liegt der Grund für ihre Dienstunfähigkeit aber im privaten Bereich, weil dort ein Unfall geschehen ist oder weil sie erkrankt sind, besteht für die jungen Beamten kein Versicherungsschutz aus der Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie können dann nur privat vorsorgen oder sich eine neue Tätigkeit suchen. Und selbst Beamte auf Lebenszeit genießen nur einen reduzierten Versicherungsschutz, wenn sie dienstunfähig werden. Sie erhalten nämlich eine DU-Rente, die in der Höhe etwa der Erwerbsminderungsrente eines Arbeitnehmers entspricht. Das bedeutet, die DU-Rente wird deutlich unter den bisher gewohnten Bezügen liegen. Aus diesem Grund ist die private Vorsorge über eine DU-Versicherung letztlich auch für Beamte auf Lebenszeit ganz wichtig, damit sie im Fall des Falles nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten müssen und sich ohne finanzielle Einschränkungen voll und ganz der Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit widmen können. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung auch für Beamte unverzichtbar. Die DU-Versicherung wird wie die Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig im Test betrachtet, der Interessent findet also ein recht solides Angebot für den nötigen Versicherungsschutz.