Verpatzter Urlaub: Zum richtigen Umgang mit Reisemängeln
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 September 2019
1. Flugverspätung/ Streichung/ Überbuchung eines Fluges
Bei innereuropäischen Flügen gilt die sog EU-Fluggastrechte Verordnung. Diese sichert Passagieren aus Flügen mit Abflughafen innerhalb der EU oder einer in der EU registrierten Fluglinie mit Zielflughafen innerhalb der EU besondere Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zu. Zunächst sind Passagiere ab einer Flugverspätung von zwei Stunden über Verspätung und Grund der Verspätung aufzuklären. Die Fluggesellschaft ist unter Umständen zu Betreuungsleistungen wie Snacks und Erfrischungen oder auch, vor allem im Falle von Flugstreichungen, die Un-terbringung in einem geeigneten Hotel und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel verpflichtet.